Erklärung zur Barriere-Freiheit
Diese Erklärung gilt für die Internet-Seite:
https://www.kunstschule.monheim.de
Es gibt rechtliche Vorgaben in Nordrhein-Westfalen.
Diese Vorgaben gelten auch für die Stadt Monheim am Rhein.
Eine Vorgabe heißt:
Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz Nordrhein-Westfalen.
Die Abkürzung dafür ist: BGG NRW.
Eine andere Vorgabe heißt:
Barriere-freie-Informations-Technik-Verordnung Nordrhein-Westfalen.
Die Abkürzung dafür ist: BITVNRW.
Das BGG NRW und die BITVNRW sagen:
Internet-Seiten von öffentlichen Stellen müssen barriere-frei sein.
Eine öffentliche Stelle ist zum Beispiel ein Amt.
Alle sollen die Internet-Seiten
lesen und verstehen können.
Auch Menschen mit Behinderungen.
Wie wurde die Barriere-Freiheit geprüft?
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von der Stadt Monheim am Rhein
haben die Barriere-Freiheit selbst geprüft.
Dafür gibt es im Internet einen BITV-Test.
Den Test finden Sie auf dieser Internet-Seite:
Achtung!
Die Internet-Seite ist in schwerer Sprache.
Hält sich die Stadt Monheim am Rhein an die Vorgaben?
Die Stadt Monheim am Rhein will sich an die Vorgaben halten.
Aber sie erfüllt noch nicht alle Vorgaben.
Manche Teile von der Internet-Seite haben noch Barrieren.
Wo sind noch Barrieren?
Diese Dinge sind noch nicht barriere-frei:
Nicht alle Bilder auf der Internet-Seite
haben einen Alternativ-Text
Der Alternativ-Text ist für blinde und sehbehinderte Menschen.
Der Text erklärt, was man auf einem Bild sehen kann.
Info:
Die großen Bilder oben auf der Seite haben keinen Alternativ-Text.
Da gibt es technische Probleme.
Wann wurde die Erklärung zur Barriere-Freiheit gemacht?
Diese Erklärung wurde am 6. Oktober 2023 gemacht.
So können Sie uns erreichen
Haben Sie eine Barriere
auf unserer Internet-Seite gefunden?
Haben Sie ein anderes Problem?
Oder brauchen Sie mehr Infos zur Barriere-Freiheit?
Dann sagen Sie uns das.
Sie können uns eine E-Mail schreiben.
Die E-Mail-Adresse ist:
Schlichtungs-Verfahren
Ein Schlichtungs-Verfahren funktioniert so:
Ein Mensch mit Behinderungen hat eine Barriere
auf der Internet-Seite von einer öffentlichen Stelle gefunden.
Zum Beispiel auf der Internet-Seite
von der Stadt Monheim am Rhein.
Deshalb hat sich der Mensch
bei der öffentlichen Stelle beschwert.
Aber die öffentliche Stelle hat nicht geantwortet.
Oder die öffentliche Stelle
hat die Barriere nicht abgebaut.
Dann kann sich der Mensch mit Behinderungen
bei der Schlichtungs-Stelle melden.
Die Schlichtungs-Stelle prüft:
- Was ist das Problem?
- Wie können wir das Problem lösen?
Haben Sie eine Barriere auf unserer Internet-Seite gefunden?
Und Sie haben uns über das Kontakt-Formular geschrieben?
Oder Sie haben uns eine E-Mail oder einen Brief geschrieben?
Aber wir haben Ihnen nicht geantwortet?
Oder Sie sind mit der Antwort nicht zufrieden?
Dann können Sie ein Schlichtungs-Verfahren machen.
Ein Schlichtungs-Verfahren ist kostenlos.
Mehr Infos zum Schlichtungs-Verfahren bekommen Sie
auf der Internet-Seite von der Schlichtungs-Stelle:
Ombuds-Stelle Nordrhein-Westfalen
Hier sind die Kontakt-Infos von der Schlichtungs-Stelle:
Ombuds-Stelle für barriere-freie Informations-Technik
des Landes Nordrhein-Westfalen
Das ist die Telefon-Nummer:
02 11 85 53 45 1
Das ist die E-Mail-Adresse:
ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de